Am 31. Aug. 2009 wurde am Amtsgericht Köln in meiner Sache "Verstoß gegen §23, 1a StVO", gemeinhin als Telefonier/Handyverbot während dem Autofahren, verhandelt.

NRW Wappen Am 21. Mai 2009 wurde ich um 4 Uhr morgens in Köln-Deutz von einem Polizeibeamten angehalten und des verbotswidrigen Haltens (Greifen) eines Mobiltelefons/Autotelefon bezichtigt. Der Beamte hat das Displayleuchten wahrgenommen und fuhr hinter mir.

Tatsächlich habe ich nicht telefoniert, sondern eine neue Route in das Navigationssystem eingetragen. Dies auf einem PDA der Fa. Palm, welcher überhaupt nicht über Telefoniefunktionalität verfügt.

Palm Tungsten C Nach Einlegen des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid kam es 3 Monate später zur mündlichen Verhandlung im schönen Köln, der Amtsrichter bekam von mir nochmal den Sachvortrag und die Wesensfeststellung, daß PDA != Mobiltelefon. Die Zeugenaussage des PHK schilderte den Display-Leucht-Effekt, konnte aber zur Thematik Telefon/nicht-Telefon keine Aussage treffen. Damit sah der Amtsrichter seine Entscheidung zur Einstellung des Bußgeldbescheides begründet.

Telefon nicht erlaubt Vielen Dank an die Verwaltung im Amtsgericht zur Kühlung meiner Flasche Club-Mate während der Verhandlung.

Hinweis: Seid vorsichtig im Strassenverkehr und nicht abgelenkt, es ist euer Leben und das der Mitmenschen. Das ist kein Spielplatz. Handelt so, dass ihr jederzeit das KFZ sicher führen könnt, Sicherheit geht vor.

AG Gummersbach zu der Verfassungswidrigkeit von §23,1a StVO

Verweis zu StVO §23